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Preise und AGB

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AGB (Erfolgshonorar)   AGB (Auftragsproduktion)  

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Erfolgshonorar)


Honorare, Kosten:

  • Das Honorar bezieht sich auf das einmalige Nutzungsrecht innerhalb des definierten Nutzungsumfangs. Zusätzliche Nutzungen werden entsprechend dem jeweiligen Nutzungszweck erneut honoriert.
  • Das Honorar ist für Farbvorlagen oder Schwarz-Weiß-Vorlagen identisch.
  • Das Honorar versteht sich in Euro, netto ohne Mehrwertsteuer und beziehen sich auf ein einzelnes Bild.
  • Bearbeitungskosten sind nicht Bestandteil der Nutzungshonorare und werden gesondert berechnet.

 

Zuschläge:

  • Zuschläge beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes.
  • Außergewöhnliche und/oder kostenintensive Aufnahmen: Aufpreis nach Vereinbarung.
  • Exklusivrechte und Sperrfristen: Aufpreis nach Vereinbarung.
  • Unterlassener Bildquellennachweis: plus 100% (bestätigt durch Rechtsprechung).
  • Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: das fünffache Honorar (bestätigt durch Rechtsprechung).
  • Verbreitung außerhalb Deutschlands: Aufpreis nach Vereinbarung.

 

Nachlässe:

  • Rabatte beziehen sich immer auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes.
  • Wiederholter Abdruck in derselben Ausgabe: 50% Rabatt auf das Honorar des kleineren Abbildungsformates – in derselben Produktion (TV, Film etc.): 50% Rabatt je weitere Nutzung pro Zeiteinheit.
  • Wiederholung aus früherer Nutzung (gleiches Objekt): 20% Rabatt. Wiederholungsrabatte werden nur dann gewährt, wenn a) die für die letzte Verwendung vereinbarte Nutzungsdauer nicht abgelaufen ist, b) es sich um ein unverändertes Objekt im selben Medium handelt (geringfügige Änderungen ausgenommen).
  • Hintergrundmotive: nach Vereinbarung.

 

Sonstiges:

  • Vertragsgrundlage sind im allgemeinen die Liefer- und Geschäftsbedingungen des Bildlieferanten.
  • Der Bildquellennachweis-Urhebervermerk nach §13 UrhG entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen- wird grundsätzlich am jeweiligen Bild verlangt.
  • Nutzung von Personenaufnahmen in der Werbung nur nach besonderen Vereinbarungen.
  • Abbildung von Produkten, auf denen sich gelieferte Bildmotive befinden, werden bei der Nutzung für Werbung und Promotion zusätzlich berechnet.
  • Bildvorlagen werden nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind üblicherweise rücksendepflichtig.

 

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