Preise und AGB
Fotoaufträge
Nachbestellungen
/ Vergrößerungen AGB
AGB
(Erfolgshonorar) AGB
(Auftragsproduktion)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Erfolgshonorar)
Honorare, Kosten:
- Das Honorar bezieht sich auf das einmalige Nutzungsrecht innerhalb
des definierten Nutzungsumfangs. Zusätzliche Nutzungen werden
entsprechend dem jeweiligen Nutzungszweck erneut honoriert.
- Das Honorar ist für Farbvorlagen oder Schwarz-Weiß-Vorlagen
identisch.
- Das Honorar versteht sich in Euro, netto ohne Mehrwertsteuer
und beziehen sich auf ein einzelnes Bild.
- Bearbeitungskosten sind nicht Bestandteil der Nutzungshonorare
und werden gesondert berechnet.
Zuschläge:
- Zuschläge beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der Nutzung
aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes.
- Außergewöhnliche und/oder kostenintensive Aufnahmen:
Aufpreis nach Vereinbarung.
- Exklusivrechte und Sperrfristen: Aufpreis nach Vereinbarung.
- Unterlassener Bildquellennachweis: plus 100% (bestätigt
durch Rechtsprechung).
- Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: das fünffache
Honorar (bestätigt durch Rechtsprechung).
- Verbreitung außerhalb Deutschlands: Aufpreis nach Vereinbarung.
Nachlässe:
- Rabatte beziehen sich immer auf das zum Zeitpunkt der Nutzung
aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes.
- Wiederholter Abdruck in derselben Ausgabe: 50% Rabatt auf das
Honorar des kleineren Abbildungsformates – in derselben
Produktion (TV, Film etc.): 50% Rabatt je weitere Nutzung pro
Zeiteinheit.
- Wiederholung aus früherer Nutzung (gleiches Objekt): 20%
Rabatt. Wiederholungsrabatte werden nur dann gewährt, wenn
a) die für die letzte Verwendung vereinbarte Nutzungsdauer
nicht abgelaufen ist, b) es sich um ein unverändertes Objekt
im selben Medium handelt (geringfügige Änderungen ausgenommen).
- Hintergrundmotive: nach Vereinbarung.
Sonstiges:
- Vertragsgrundlage sind im allgemeinen die Liefer- und Geschäftsbedingungen
des Bildlieferanten.
- Der Bildquellennachweis-Urhebervermerk nach §13 UrhG
entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen- wird grundsätzlich
am jeweiligen Bild verlangt.
- Nutzung von Personenaufnahmen in der Werbung nur nach besonderen
Vereinbarungen.
- Abbildung von Produkten, auf denen sich gelieferte Bildmotive
befinden, werden bei der Nutzung für Werbung und Promotion
zusätzlich berechnet.
- Bildvorlagen werden nur leihweise zur Verfügung gestellt
und sind üblicherweise rücksendepflichtig.
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